Magazin Was darf ein Detektiv eigentlich?
Für Menschen, die keine Antworten auf Ihre Fragen finden, aber endlich Gewissheit und die Wahrheit herausfinden möchten, ist der nächste Schritt meist die Beauftragung eines Detektivs. Doch was darf ein Detektiv bei der Verfolgung seines Falles?
Der Detektiv und seine Befugnisse
Da ein Privat- oder Wirtschaftsermittler über keine Sonderrechte verfügt, sondern sich an die geltenden Gesetze halten muss, benötigt er zum Tätigwerden ein berechtigtes Interesse seines Auftraggebers. Nur so greift, die Ermittlungsmaßnahme nicht in die persönliche Freiheit oder die Unversehrtheit der jeweiligen Zielperson ein. Aber auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (Untreueverdacht) sind schwerste Eingriffe in die Intimsphäre der Zielperson, z.B. heimliche Foto und Videoaufnahmen in der Wohnung, nicht verhältnismäßig. Auch das Abhören von Telefongesprächen ist verboten. Dies obliegt nur den staatlichen Ermittlungsbehörden.
Das Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum durch Ermittler ist grundsätzlich zulässig, sofern es vom berechtigten Interesse des Auftraggebers umfasst und verhältnismäßig ist.
Während einer Ermittlungsmaßnahme, z.B. einer Observation, dürfen nur die im Zusammenhang mit der Klärung des Ermittlungsauftrags stehenden Verhaltensweisen dokumentiert werden, also die der Zielperson. Dokumentationen über Mitbewohner, Nachbarn oder nicht auftragsrelevanter Begleiter sind nicht vom berechtigten Interesse des Auftraggebers umfasst und Detektiven somit untersagt. Überschreitet ein Detektiv diese Grenze verletzt er das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG.
Für eine seriöse Berufsausübung ist ein fundiertes juristisches Grundwissen unausweichlich.